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Stele Anerkennung und Entschädigung

Rundgang

Anerkennung und Entschädigung

»Da ich in Marzahn unter den unwürdigsten Umständen gelebt und gelitten habe, möchte ich höflichst bitten, mir Haftentschädigung zu bewilligen.« (Camba Franzen an die Entschädigungsbehörde Berlin 1978)

Nach 1945 wurde der Zwangscharakter des Lagers Marzahn von den Entschädigungsbehörden bestritten und die Internierung der Sinti und Roma, wie die Entschädigungsbehörde Berlin noch bis 1987 mitteilte, »weder als haft- oder gettoähnlich, geschweige denn als Freiheitsentzug bewertet«.

Der Überlebende Peter Böhmer hatte als Hinterbliebener bereits 1958 für seinen von Marzahn in das Konzentrationslager Dachau deportierten und dort ermordeten Bruder Ernst einen Antrag auf Entschädigungsleistungen gestellt: »Mein Antrag wurde abgelehnt. Es hieß mein Bruder sei ‘weder ausgewandert, noch deportiert, noch ausgewiesen worden‘. Es wurde aber festgestellt, dass er seinen letzten Wohnsitz in Berlin-Marzahn hatte und am 11.11.1940 in Dachau verstorben war.«

Die von ehemaligen Lagerinsassen gestellten Anträge auf Entschädigung wurden abgelehnt, die Leiden der Opfer geleugnet. Erst am 28. April 1987 gab der damalige Innensenator Dr. Wilhelm Kewenig die Erklärung ab, dass Sinti und Roma, die im Lager Marzahn interniert waren, als »rassisch Verfolgte« anzuerkennen seien. Diese späte »Wiedergutmachung« war das Ergebnis des Antrags und jahrelangen Kampfes von Otto Rosenberg für eine gerechte Entschädigung der Opfer des Lagers Marzahn. Auch in der DDR war die Anerkennung nicht selbstverständlich: Ehemals in Marzahn internierten Sinti gelang es nur vereinzelt und mit Unterstützung des Schriftstellers Reimar Gilsenbach, als »Verfolgte des Naziregimes« anerkannt zu werden.

 

 

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