1 Zwangslager Marzahn
2 Die Polizei
3 Rassenhygienische Forschungsstelle
4 Zwangsarbeit
5 Kinder im Lager
6 Camba Franzen (1920–1998)
7 Luhgie von Klepacki (1917–2007)
8 Peter Böhmer (1923–2011)
9 Otto Rosenberg (1927–2001)
10 Anerkennung und Entschädigung
11 Ort der Erinnerung und Information
Bewachung, Hunger und Kälte bestimmten das Leben der Kinder und Jugendlichen im Lager. Ihre Lebensbedingungen unterschieden sich kaum von denen der Erwachsenen. Unter Androhung von Strafen hatten sie sich an die Lagerordnung zu halten. Auch sie mussten kriminalpolizeiliche Erfassung und rassenhygienische Untersuchungen über sich ergehen lassen. Der reguläre Schulbesuch war ihnen nicht gestattet. Etwa ab dem 13. Lebensjahr wurden sie zur Arbeit zwangsverpflichtet. Ein unveröffentlichter Erlass des Reichsministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung an das Ministerium für innere und kulturelle Angelegenheiten, Abt. IV, in Wien vom 15. Juni 1939, der am 22. März 1941 auch offiziell auf das gesamte Deutsche Reich übertragen wurde, diente als Legitimation für den Bildungsausschluss von Sinti und Roma. Kinder und Jugendliche wurden von den Schulen verwiesen, die sie bislang besucht hatten. Ihr Schulunterricht erfolgte von da an ausschließlich im Lager.
»Neben die Polizeibaracke kam eine Schulbaracke, denn wir durften die Volksschule nicht mehr besuchen. Das war für uns das Aus. Die große Schule in Berlin-Marzahn, gleich neben der Dorfkirche, durften wir nicht besuchen.« (Otto Rosenberg, Das Brennglas, Berlin 1998)
Bereits ab 1938 wurden Minderjährige vom Lager Marzahn in Konzentrationslager, vor allem in das etwa 30 km entfernte KZ Sachsenhausen und später in die Jugendschutzlager Moringen und Uckermark verschleppt. Von 1936 bis 1943 starben 52 Kinder und Jugendliche an den Folgen der katastrophalen Lebensbedingungen sowie der unzureichenden medizinischen Versorgung. Ihre namenlosen Gräber befinden sich auf dem benachbarten Parkfriedhof.
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