1 Zwangslager Marzahn
2 Die Polizei
3 Rassenhygienische Forschungsstelle
4 Zwangsarbeit
5 Kinder im Lager
6 Camba Franzen (1920–1998)
7 Luhgie von Klepacki (1917–2007)
8 Peter Böhmer (1923–2011)
9 Otto Rosenberg (1927–2001)
10 Anerkennung und Entschädigung
11 Ort der Erinnerung und Information
Entsprechend der Rassenideologie der Nationalsozialisten zählten Sinti und Roma zu den »außereuropäischen Fremdrassen«; demzufolge waren sie von den gesetzlichen Ausführungsvorschriften der Nürnberger Rassengesetze wie beispielsweise dem »Verbot der Rassenmischehen« betroffen. In seinem Runderlass vom 8. Dezember 1938 verfügte Heinrich Himmler, Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Inneren, »die Regelung der Zigeunerfrage aus dem Wesen dieser Rasse heraus in Angriff zu nehmen«. Mit der »rassischen Erfassung und Klassifizierung der Zigeuner« beauftragte Himmler die »Rassenhygienische und Bevölkerungsbiologische Forschungsstelle« im Reichsgesundheitsamt Berlin unter Leitung des Arztes und »Rassenforschers« Dr. Robert Ritter. In enger Zusammenarbeit mit dem Reichssicherheitshauptamt erstellte das Institut etwa 24.000 »Gutachtliche Äußerungen«, die von Ritter und seiner Stellvertreterin Eva Justin unterzeichnet wurden und Aufschluss über die angebliche »Rassenzugehörigkeit« geben sollten.
»Es kamen die Rassenforscher; die haben uns vermessen. Das Gesicht, die Augen, die Haarfarbe usw. Dann haben sie uns Blut abgenommen.« (Peter Böhmer, Interview 2009)
Sinti und Roma mussten für »rassenbiologische« Untersuchungen und Befragungen zur Verfügung stehen. Nicht selten kam es dabei zu Demütigungen und Misshandlungen.
»Ich kann mich an eine mindestens achtzig Jahre alte große, kräftige Frau erinnern. (…) Sie hatte wohl nicht die Wahrheit gesagt oder nicht das, was die Justin und der Dr. Ritter wissen wollten, und war weggelaufen (…). Sie wurde von den beiden mit Hilfe der Polizei aufgestöbert (…). Dann haben sie ihr die Haare abgeschnitten. (…) Es war schon kalt, und da übergossen sie sie auch noch mit eiskaltem Wasser, und sie mußte auf der Stelle stehen bleiben und war, glaube ich, innerhalb von drei Tagen tot.« (Otto Rosenberg, Das Brennglas, Berlin 1998)
Ritter und Justin waren nach 1945 im Gesundheitsdienst der Stadt Frankfurt am Main tätig. Die gegen sie eingeleiteten Ermittlungsverfahren wurden »mangels Beweises« eingestellt.
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