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Stele Zwangsarbeit

Rundgang

Zwangsarbeit

Die im Lager Marzahn internierten Männer und Frauen, darunter auch Jugendliche und Alte, wurden in der Landwirtschaft, den Betrieben der umliegenden Bezirke und ab Herbst 1941 auch in der Rüstungsindustrie zur Zwangsarbeit herangezogen. Für die Arbeitsbedingungen und den Umgang mit den Zwangsarbeitern wurden strikte Vorschriften erlassen. Die Umsetzung dieser Vorgaben lag jedoch durchaus im Ermessen des jeweiligen Betriebes. Die Folgen dieser Richtlinien waren dennoch in der Regel: niedrigste Bezahlung bei gleichzeitiger Zusatzbesteuerung, Zuweisung zu Schwerstarbeiten und Streichung der Schwerarbeiterzulage bzw. der Lebensmittelzuteilungen sowie Ausschluss von der Gemeinschaftsverpflegung. Kontakt zu den sogenannten deutschblütigen Arbeitskollegen war nur begrenzt erlaubt.

»Dann wurde ich von der Gemeinschaftsverpflegung beim Mittagessen ausgeschlossen. Das war das Furchtbarste. Können Sie sich das vorstellen? Ich hatte keinem Menschen was getan und war in meinem Denken und in meiner Handhabung doch noch ein Kind. Ich durfte auch nicht mehr an den Frühstückstisch, wo alle meine Kollegen frühstückten. (…) Ich musste mein Brot auf einem Holzstapel draußen auf dem Hof essen.« (Otto Rosenberg, Das Brennglas, Berlin 1998)

Wer sich dem Arbeitseinsatz widersetzte, dem drohte die Einweisung in ein Konzentrationslager. Auch ein durch Krankheit bedingtes Fernbleiben von der Arbeit hatte Konsequenzen – wie etwa eine Meldung des Betriebes an die Kriminalpolizei.

»1938 wurde ich in einem Rüstungsbetrieb in der Stralauer Siemens-Glasfabrik dienstverpflichtet. Ich bekam den niedrigsten Stundenlohn in Höhe von 38 Pfennig und musste schwere Arbeit verrichten, ohne Schwerarbeiterzulage. Auch mit hohem Fieber musste ich zur Arbeit gehen. Ein jüdischer Arzt, er trug einen Judenstern, war für das gesamte Lager zuständig. Es war ihm verboten, uns arbeitsunfähig zu schreiben.« (Camba Franzen, Interview 1995).

 

 

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